Stadtwappen

Hostun, der spätere Gumpert von Hostau gründete 1228 den seit 1238 urkundlich bekannten Ort, der unter seinen Nachfolgern geteilt wurde. Erst Prothaus gelang es in den sechziger Jahren des 14. Jahrhunderts, Hostau unter sich zu vereinigen. 1360 ist die dortige Kirche belegt, die spätestens 1382 Pfarrkirche war; am 16.3.1805 wurde die Pfarrei zum Dekanat erhoben. 1423 gehörte Hostau Tiburz von Wolfstein (Ctibor z Olštejna), der am 2.11.1456 Hostau das Heimfallrecht gab (CIM IV-2, Nr. 328). Am 7.8.1492 (w.o. Nr. 609) bestätigte dies Heinrich von Kolowrat, dem bald danach Christian von Guttenstein folgte, der aber Hostau mit Johann von Rabenstein tauschte, der ebenfalls am 6.9.1513 die Privilegien bestätigte (CIM IV-3, Nr. 826). 1522 wird Hostau als Markt genannt, den im selben Jahr Moritz Schilck von Holitsch erbte, 1580 dann Anna, die Gemahlin Georgs von Guttenstein, auf dessen Bitte Rudolph II. 1578 Hostau zwei Jahrmärkte und einen Pferdemarkt bewilligte.

Am 11.3.(?)1578 verlieh Rudolph II. Hostau neben dem Recht auf rotes Siegelwachs folgendes Wappen: In Blau auf grünem Schildfuß eine bezinnte Mauer mit offenen, goldenen Torflügeln und schwarzen, hochgezogenem Gatter, hinter der Mauer zwei Türme mit Fenstern, roten Kuppeln und goldenen Knäufen, zwischen denen ein geteiltes, oben gespaltenes Schildchen schwebt; oben rechts in Gold schwarze Geweihe (abgeleitet von dem Guttensteiner), links silbergold geteilt mit einem gekrönten Löwen in verwechselten Farben (Rabenstein), unten rot (ursprüngliche Herren von Hostau) (Sedláček 1908, 253). Nur dieses Schildchen ziert das Bürgermeistersiegel, das auf dem oberen Schildrand mit 1609 datiert ist und die Umschrift trägt:

SIGILL.IVDICVM.CIVITAIS.HOSTOVI
(Čada 19? Nr. 17). Ein großes und kleines Siegeltypar legte sich Hostau 1588 zu, ein großes 1609. Dieses, 45mm Durchmesser, aus Silber mit der Umschrift:
SIGILLVUM:CIVITATIS:HOSTOVIENSIS:1.60.9.
auf einem Band wurde noch 1719 benutzt; es präsentiert die Türme mit Spitzdächern und mit je fünf (2, 1, 2) Fenstern; später waren drei (1, 2) üblich (w.o. Nr. 16, Abb. Taf. II/2). Von 1806 sind ein größeres und kleineres Typar vorhanden.

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