Chronik

1228 Gründung des Ortes durch Gumpert von Hostau 
1333 Protwitz von Hostau und Doberhost von Hostau mit Sohn Pawlik erwähnt 
1360 Pawlik, Prothus und Zdenek von Hostau stellen einen Priester an 
1364 Pawlik von Hostau wird erwähnt 
1378 Peter und Johann von Rosenberg, die Vormünder der Kinder des Prothus von Hostau stellen einen neuen Pfarrer an 
1379 Raczek von Hostau neuer Herr von Hostau 
1412 Raczek von Hostau stellt einen Pfarrer an, im Vereine mit dem Priester Paul errichtet er eine Kaplansstelle, anschließend gelangt das Geschlecht der Wolffsteine zur Herrschaft über Hostau 
1419 Beneda von Wolffstein wird genannt 
1423 Tiburz von Wolffstein (+ 1456), in der Urkunde Ctibor zu Olstein genannt, stellt bei der Kirche, und 
1424 beim Altar der hl. Katharina Priester an 
1437 Tiburz von Wolffstein wird in das Königliche Landrecht einberufen. Er erteilt den Hostauern das Recht, ihr bewegliches und unbewegliches Gut nach Willkür zu verschenken, zu verkaufen oder zu vererben 

1456 Prothus Czernin von Chudenitz bestätigt die von Tiburz von Wolffstein an die Hostauer verliehenen Rechte 
1485 Tiburz von Wolffstein, Sohn des im Jahr 1456 verstorbenen Tiburz von Wolffstein wird als Besitzer des Königlichen Landrechtes aus dem Ritterstand genannt 
1497 Tiburz von Wolffstein stirbt ohne Nachkommen. Er ist der Letzte aus dem Geschlecht der Wolffsteine 
1497 Heinrich von Kolowrat Krakowsky kommt in den Besitz der Herrschaft Hostau. Er bestätigt den Hostauern die ihnen von Tiburz von Wolffstein verliehenen Rechte und erweitert sie auf seine Robotleute. Johann von Rabstein (+ um 1540) übernimmt die Hostauer Güter. Auch dieser bestätigt den Hostauern die ihnen von seinen Vorgängern verliehenen Rechte 
1513 Er erweist den Hostauern für die ihm bewiesene Treue und Achtung, welche sie dem Alter entgegenbringen, die Gnade, dass jeder gebürtige Hostauer, der das 70. Lebensjahr erreicht hat, von allen Giebigkeiten und Robotleistungen bis zu seinem Tode befreit sein soll 
1539 Johann von Rabstein befreit die Hostauer von allen Abgaben die auf dem Rathaus lasten, mit Ausnahme solcher für das Brauen von Weißbier
Wenzl und Adalbert von Rabstein, die Söhne des Johann von Rabstein, übernehmen noch zu seinen Lebzeiten die Güter von Hostau 
1544 Wenzl und Adalbert von Rabstein bestätigen den Hostauern die ihnen früher verliehenen Rechte 
Moriz Schlick von Holitsch (+ 1578), der Vetter Adalberts von Rabstein, erbt die Güter unter der Bedingung, dass er nach dem Tode alle dieser Güter an die Erben des Wenzl von Rabstein abtrete 1571 Johann und Wolf von Guttenstein werden als Herren von Hostau genannt 
Die Schwestern Barbara Svitakov und Anna Guttenstein zu Rabstein (+ 1586) erben die Herrschaft Hostau 1586 Georg von Guttenstein, der Gemahl der verstorbenen Anna Guttenstein zu Rabstein, werden die Anrechte auf Hostau übertragen, auch er bestätigt den Hostauern die schon frührer erworbenen Rechte 
1587 Kaiser Rudolph II. erteilt Hostau die Stadtrechte. Die Stadt erhält ein Wappen und das Recht mit rotem Wachs zu siegeln. Handwerker dürfen sich ansiedeln und ihr Gewerbe betreiben. Rudolph II. bestätigt alle früher erteilten Privilegien. Georg von Guttenstein erteilt den Hostauern das Recht für das Amt des Ratsherrn einen Böhmen (Tschechen) einzusetzen und dann Beschwerden und Urteile in böhmischer (tschechischer) Sprache zu verfassen. Bürgermeister und Rat werden berechtigt, eine ihnen geeignet erscheinende Person für das Amt eines Richters zu wählen. Jeder Bürger hat das Recht Gerstenbier zu brauen, wenn die Reihe an ihn kommt. Sollte jemand ohne Erben sterben, so fällt sein Vermögen nicht dem Gutsherren, sondern der Gemeinde zu. Die Bewohner können ihre Güter auch Leuten verkaufen, welche nicht in der Stadt wohnen. Unter Berücksichtigung der Armut der Untertanen bestimmt er, dass sie von allen Robotleistungen mit der Hand oder mit Pferden befreit sein sollen mit Ausnahme der Erntezeit und der altherkömmlichen Abgaben, welche in den Registern verzeichnet sind. Die Hutweiden dürfen den Hostauern weder von der Obrigkeit noch von den späteren Gutsherren entzogen werden. 

1598 Die vorher aufgeführten Rechte werden in die Landtafel eingetragen Georg von Guttenstein stirbt und hinterlässt Hostau und Zwirschen seinem Vetter Heinrich Laurenz von Guttenstein 
1601 Kaiser Rudolph II. bestätigt die Privilegien der Stadt Hostau 
1620 Heinrich Laurenz Graf zu Guttenstein wird nach dem dreißigjährigen Krieg in seinem Haus gefangen und zum Verlust seines sämtlichen Vermögens und zu Gefängnis verurteilt. Er wird in Prag bis 1624 gefangen gehalten Fürst von Liechtenstein übernimmt alle Güter des zu Gefängnis verurteilten Heinrich Graf zu Guttenstein 
1622 Fürst von Liechtenstein verkauft Hostau und Zwirschen an Zdenko Wratislaw von Mittrowitz 
1624 Christina Kordula Czernin, geborene Helmak, Gemahlin des Prothus Czernin von Chudenitz, erwirbt die Güter von Zdenko Wratislaw von Mittrowitz 
1625 Prothus Czernin von Chudenitz bestätigt eine neue Ordnung für die Zünfte 
1626 Den Hostauern werden alle Freiheiten von Prothus Czernin von Chudenitz bestätigt und erneuert und in die Landtafel eingetragen; diese Urkunde wird 1640 in Taus revidiert Kaiser Ferdinand II. bestätigt der Stadt Hostau die von den früheren Kaisern erteilten Privilegien in Wien 
1634 Hostau kommt an Maria Anna Czernin, welche mit Ludwig Graf Starhemberg verheiratet ist. 
1656 Diese verkaufen die Güter dem Grafen Mathias zu Trauttmansdorff, der sie mit seiner Herrschaft Bischofteinitz verbindet 
1737 Kaiser Karl VII bestätigt alle vorher erteilten Privilegien 
1783 Kaiser Joseph II bestätigt ebenfalls alle Privilegien, „insofern sie der Landesverfassung nicht entgegenstehen“ 
1793 Kaiser Franz II. bestätigt die früheren Privilegien der Stadt 
1877 Am 19. August wird die Stadt von einem verheerenden Brand heimgesucht, dem auch die Dekanalkirche und die Schule zum Opfer fallen 
1918 Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg und der Zerschlagung der Österreich-Ungarischen Monarchie wird Hostau Teil der ersten tschechoslowakische Republik 
1938 Anschluss des Sudentenlandes an das Deutsche Reich und Einmarsch der deutschen Truppen in die sudetendeutschen Gebiete 
1945 Ende des Zweiten Weltkriegs und Besetzung des Gerichtsbezirks Hostau durch amerikanische Truppen. Ausrufung der zweiten tschechoslowakischen Republik 
1946 Vertreibung aller Hostauer unter oft menschenunwürdigen Bedingungen und Verstreuung in Deutschland und Österreich 1948 Die ČSR wird kommunistische Republik 
1988 Die Stadt Dillingen an der Donau übernimmt die Patenschaft für die heimatvertriebenen Hostauer Landsleute 
1989 „Samtene Revolution“ in der ČSSR 
1993 Entstehung der Tschechischen Republik 
2004 Die Marktgemeinde Waldthurn in der Oberpfalz und Hostouň (Hostau) werden Partnergemeinden 

Jaroslaus Schaller, Topographie des Königreichs Böhmen, Klattauer Kreis (1790), 111-116

Majoratsherrschaft Bischof=Teinitz(!), sammt(!) den einverleibten Gütern Cžecžowitz, Hostau und Taschnowitz, den Allodialgütern Putzlitz, Schlewitz und Webrowa.

30) Hostau, Hostow, Hostaunie, Hostovium, eine von K. Rudolph II. 1587 erklärte Stadt mit einem mittelmäßigen Schlosse, zählt 122 N., liegt an einem unbenannten Bache 20 Meilen von Prag, und 1 ½ Meile von Teinitz westnordwestwärts entfernt, und führet im Wappen eine Stadtmauer mit einem offenen Thore und zwey(!) Thürmen(!) im blauen Felde. Zwischen diesen Thürmen(!) erscheint ein anderes kleines durch eine Querlinie getheiltes(!) Schild, dessen unterer Theil ganz roth ist. Der oberer Theil ist abermals durch eine Horizontallinie in zwey(!) Theile getheilet(!), darauf rechts ein Hirschgeweih von dreyzehn(!) Enden, in einem gelben, links aber ein Löwe in weiß und gelben Felde vorgestellet(!) wird. Die Nahrung der hiesigen deutschen Bürgerschaft besteht nebst dem gewöhnlichen Stadtgewerbe hauptsächlich in einem sehr mißlichen(!) Feldbaue, und in der Verfertigung verschiedener leinenen Bänder. Diese Stadt gehörte im vierzehnten Jahrhunderte den Herren Hostaun von Rabstein. Nach der Zeit gelangte selbe an die Herren von Guttenstein, von welchen Heinrich 1614 dem prager(!) Landtage beygewohnet(!) hat. Diesem folgte Georg von Guttenstein, dessen Güter nach der Schlacht am weißen Berge an den königl. Fiskus gezogen, und 1622 den 7. Juny(!) an Johann Zdenko von Wratislaw um 41000 Sch.Gr. abgetreten worden sind. Bald darauf fiel diese Stadt den Grafen von Trauttmannsdorf zu, und wurde der Herrschaft Teinitz einverleibt. Unter den Gotteshäusern kommen hier anzumerken: Die Pfarrkirche unter dem Tit. des heil. Ap. Jakob des Gr., die schon 1384 mit einem eigenen Pfarrer besetzt war. 2) Die Marien=Himmelfahrtskapelle mit einem Spitale. 3) Die öffentliche Kapelle unter dem Namen des Fronleichnams Christi, die etwa 40 Schritte von der Pfarrkirche entlegen ist, und 1634 auf die Veranstaltung der Gräfin Kordula v. Lobkowicz, geb. Gräfin Cžernin v. Chudenitz, ganz neu wieder hergestellet(!), im Jahre 1636 den 13. Juny(!) aber durch den oft erwähnten Weihbischof Simon Brosius von Horstein feierlich eingeweiht wurde. Die Erbauung dieser Kapelle soll dem Zeugnisse des oben angeführten Petrus Perysterius, und zwey(!) Gemälden zufolge, die in eben dieser Kapelle zu sehen sind, folgende Begebenheit veranlasset haben. Im Jahre1427 sollen die in Hostau zu solcher Zeit wohnhaften Juden aus der eine Meile Wegs von hier entfernten Kirche bey St. Peter und Paul ( allem Ansehen nach Pernartitz) sieben konsekrierte Hostien gestohlen, und selbe zu Hause mit vielfältigen Gabel= und Messerstichen gemißhandelt(!) haben, dergestalten, daß(!) ein häusiges Blut aus diesen Hostien geflossen sey(!), und den Tisch sowohl, als auch die Wand sammt(!) den Uebelthätern(!) bespritzet habe. Dieser unverhoffte Auftritt soll bey(!) den Bösewichtern eine ungemeine Furcht und Angst rege gemacht, und ihnen den Rath an die Hand gegeben haben, diese Hostien an eben diesem Orte, wo jetzt die obenerwähnte Kapelle steht, und wo zu solchen Zeiten nur ein kleines Gebüsch war, in möglichster Stille einzuscharren. Den folgenden Tag darauf, setzet man noch hinzu, als der Schaafhirt die Heerde(!) nächst an diesem Orte vorbey(!) trieb, sollen die Schaafe(!) daselbst auf die vordern(!) Füße zur Erde gefallen seyn(!), und ein ungewöhnliches Blöken angefangen haben. Dieser außerordentliche Vorfall machte nun alle diejenigen, die hiervon eine Nachricht bekamen, aufmerksam. Man eilte ohne Verweilen herbey(!), wühlte diesen ganzen Platz fleißig durch, und fand nicht ohne Erstaunen diese sieben Hostien daselbst vergraben, die man anfänglich durch den hierortigen(!) Pfarrer nach der Kirche übertragen ließ, und dann an den Pabst in Rom überschickte. Die Verbrecher sollen hierauf lebendig verbrannt, und alle Juden von dieser Zeit an aus dieser ganzen Herrschaft auf immerwährende Zeiten verwiesen worden seyn(!). Nun diese Geschichte möchte wohl, wie man sieht, mit hinlänglichen Umständen versehen seyn, um den Beyfall(!) einer Glaubwürdigkeit bey(!) Manchem zu erwecken; allein ich fürchte noch immer, daß(!) nicht etwa eub(!) schwärmerischer Kopf die Gelegenheit zu solcher Erzählung von dem Namen Hostau, welches er mit dem Worte Hostie verwechselte, genommen habe, und dieser Ursache wegen eben so wenig Glauben verdiene, als jener, der die Geschichte von zwey(!) Fingern, die noch heut zu Tage in dem Postamente des Kruzifixbildes, bey(!) welchem die streitenden Partheyen(!) den Eid ablegen, auf dem hiesigen Rathhause aufbewahret werden, zuerst aufgetische(!)t hatte. Die glaubenswürdige und vielleicht auch von Zeugen unterfertigte Beschreibung dieser Begebenheit soll - wie nun schon immer in den Fällen gleiches(!) Gelichters zu geschehen pflegt - verloren gegangen seyn. Sie besteht in folgendem. Da vor ohngefähr(!) zwey(!) hundert Jahren ein Unterthan(!) von der oben geschriebenen Herrschaft Heil. Kreuz auf der hiesigen Rathsstube(!) einen falschen Eide abgelegt hatte, sollen ihm diese zwey(!) Finger in Gegenwart aller Anwesenden plötzlich von der Hand herabgefallen seyn(!). Wahrlich ein sonderbarer Zufall, wenn er gegründet wäre. Daß(!) jeder falsche Eid eine gotteslästerliche Sünde sey(!), hat seine Richtigkeit; aber wie viel solche Finger würde man wohl auf den sämmtlichen(!) Rathsstuben(!) zählen, wenn einem jeden, der einen falschen Eid abgelegt hat, gleicher Weise ergangen wäre, besonders da zu einem Meineid, wie Rabener spricht, nicht mehr erfordert wird, als zwey(!) gefundene Finger und ein Mann ohne Gewissen.

Zwischen Hostau und Muttersdorf soll Balbins Zeiten der sogenannte Edelstein Amochrysus häufig gefunden worden seyn(!).

Karl Liebscher, Der politische Amtsbezirk Bischofteinitz (1913), 467-480

Hostau, Bezirksstadt am Fuße des 417 Meter hohen Gänseberges und des Althüttner Berges (527 Meter), liegt in einer Höhe von 467 Meter am Altbache und enthält 175 Häuser mit 1209 Einwohnern, durchaus Katholiken.

Die Stadt ist der Sitz eines  k.k. Bezirksgerichtes, eines k.k. Steueramtes, eines k.k. Finanzwache=Kommissariates (!), der Bezirksvertretung, eines k.k. Notariats und eines Arztes, hat eine Schub= und Verpflegsstation (!), eine Apotheke, ein k.k. Post= und Telegraphenamt (!), einen k.k. Gendarmerieposten und ist eine Station der Lokalbahn.

Hier befinden sich weiter ein fürstliches Schloß (!) mit einem Parke, ein fürstlicher Meierhof und ein Brauhaus.

Die ehemals sehr ansehnliche Leinenhandweberei auf gewöhnlichen Handstühlen, welche das Hauptgewerbe der Einwohner bildete, ist eingegangen.

Die Kirche zum hl. Jakob d. Ä. wird als Pfarrkirche bereits 1384 genannt. Während der Religionsunruhen war Hostau auch der protestantischen Lehre zugetan. Unter den nach der Schlacht auf dem Weißen Berge exlierten lutherischen Pfarrern wird Christoph Flaxius angeführt, welcher später Pastor in Teichwolframsdorf in Sachsen war.

Die Kirche wurde 1731 renoviert, was die über der Haupttüre angebrachte Aufschrift bezeugt: „ObLat SaCrata DoLorosae Vlrglnl Marlae HostoVlensl eX Voto.“

Im Jahre 1801 wurden aus der Hostauer Kirche folgende Gegenstände entwendet: Ein silbernes, gut vergoldetes Ziborium mit rotem Mantel und goldenen Borten, ein Chorrock und 2 Alben mit Spitzen und 3 Leuchtern aus Zinn.[1]

Am 16. März 1805 wurde die Pfarre zur Dechantei erhoben.

Die Kirche enthält 3 Altäre. Der Hochaltar ist mit dem Bilde des hl. Jakob geschmückt. Einer der Seitenaltäre trägt die Inschrift: „Munificenta I. Bauriedl, civis Hostensis“ und ist mit der Statue der Schmerzhaften Mutter Gottes verziert. Der zweite Seitenaltar trägt das Bild „Die Geißelung Gottes“. Dieses Bild soll ein Hostauer Bürger von Rom bis Hostau getragen haben. Das Bild auf dem Altare der Schmerzhaften Mutter Gottes ist ein Gnadenbild.

Die folgende Sage ist entnommen der Broschüre „Das Gnadenbild der Schmerzhaften Mutter Gottes in Hostau“ von M. Breuer.

Anton Schuster, Hauptmann in Heiligenkreuz, hatte in seiner Kapelle mittelst einer Stiftung die Bruderschaft der Schmerzhaften Mutter Gottes eingeführt und für dieselbe vom Chotieschauer Bildhauer, namens Ublacker, diese Statue aus Holz anfertigen und von einem Petschauer Maler staffieren lassen. Der Stiftung gemäß wurde vor diesem Bild täglich ein Rosenkranz gebetet und die Litanei zur Mutter Gottes gesungen.

Eines Tages kam der Hauptmann von Heiligenkreuz mit dem Bildhauer nach Weißensulz, und indem er sich von dem damaligen Lehrer Joh. Mayer die Kapelle öffnen ließ, sprach er zum Bildhauer, auf die Statue zeigend: „Ublacker, wollt Ihr mir nicht ein etwas größeres Vesperbild anfertigen, als dieses ist? Dieses ist mir zu klein und dann scheint es mir, als ob im Antlitze Mariens der mütterliche Schmerz zu wenig ausgedrückt ist. Ich wünsche, daß (!) Maria ihren Blick entweder zum Himmel oder ihre Augen auf den entseelten Leichnam ihres Sohnes richte.“ Der Lehrer erklärte: „Ich glaube, der Blick der  Gottesmutter sei richtig: sie blickt freilich weder zum Himmel empor, noch auf den Heiland, aber sie sieht die Menschenkinder an, als ob sie dieselben fragen wollte: „Ihr alle, die ihr mich anblicket, saget, ob es wohl einen Schmerz gebe, so groß wie der meinige ist?“ - Es wurde dennoch ein neues Bild bestellt um den Preis von 12 fl. mit der Bedingung, daß (!) der Bildhauer das alte Bild mit Abrechnung von 6 fl., was es früher kostete, wieder zurücknehme. Ublacker nahm hierauf seinen Weg über Hostau und kehrte in der Schenke eines gewissen Christoph Wartha (Lederchristl) ein. Diesem trug er die Statue zum Kaufe an, indem er sagte: „Lederchristl, Ihr habt Grund und Boden und könnet bei Euren Feldern eine Kapelle erbauen und meine Statue hineinstellen lassen!“

Christoph Warthe kaufte diese Statue für 4 fl., ließ sie in Weißensulz abholen und bewahrte sie einstweilen in seinem Hause auf.

Nach einiger Zeit ließ er auf dem Wege gegen Muttersdorf bei seinem Felde eine Kapelle erbauen und die Statue hineinstellen, Christoph begab sich am 11. Februar 1674 mit seinen zwei Söhnen Johann Adam und Georg und dem Lehrlinge Christoph Schmid nach Muttersdorf, um Leder einzukaufen. Auf dem Rückwege erkrankte plötzlich der jüngere Sohn Georg an der Stelle, wo noch die Kapelle steht, dass man ihn nachhause (!) tragen mußte (!). Zu Bette gebracht, rief er dreimal aus: „Vater, mir wird schlecht!“ und verschied. Wartha ließ später an der Stelle, wo sein Sohn plötzlich erkrankte, eine steinerne Martersäule aufstellen und auf derselben ein aus Blech gemaltes Bild der Schmerzhaften Mutter Gottes befestigen. Da aber diese Säule vom Winde öfter niedergerissen wurde, ließ er endlich 1698 an ihrer Stelle eine Kapelle erbauen und in derselben das Muttergottesbild von Weißensulz aufstellen. Diese Statue wurde als wundertätig verehrt und in feierlicher Prozession im Jahre 1729 in die Dekanalkirche in Hostau übertragen.

Nach den in der Hostauer Dechantei befindlichen Aufzeichnungen dürften wenigsten 200 Fälle angeführt werden, in denen Kranke und Bresthafte aller Art, als Blinde, Lahme, Taube, mit Fallsucht Behaftete, von nah und fern ihre Zuflucht zur Schmerzhaften Mutter Gottes nahmen und sich hieher tragen oder führen ließen und ihre Gesundheit wiedererlangten. An der Stelle, wo die bei dem Hostienraube in Pernartitz entwendeten und in Hostau eingegrabenen Hostien wieder aufgefunden wurden, wurde zu Ehren des hl. Fronleichnams die Corporis=Christi=Kirche (!) erbaut. Nachdem das erzbischöfl. Konsistorium in Prag von den vielen Gnaden und Wohltaten Kenntnis erhalten hatte, bewilligte es auf die Bitte des Hostauer Seelsorgers Peter Aulik und des Stadtrates die Übertragung des Gnadenbildes, welches von der Familie Wartha der Kirche geschenkt worden war, aus der erwähnten Kappelle in die Stadtkirche in Hostau. Diese Übertragung geschah 1729 in der feierlichsten Weise. Graf Norbert von Trauttmansdorff selbst traf Vorbereitungen zu dieser Feierlichkeit und lud seine sämtlichen Beamten und Untertanen dazu ein. Der Graf nahm auch persönlich an der Prozession teil aus Dankbarkeit für die Wiedergenesung seines Sohnes. Eine überaus große Volksmenge, der Stadtrat von Hostau, sämtliche Zünfte und Genossenschaften zogen mit ihren mit ihren Fahnen unter Führung des Stadtpfarrers aus der Stadt zur Gedenkkapelle. Nach Verrichtung von Gebeten wurde das Gnadenbild unter feierlichem Glockengeläute in die Jakobskirche übertragen, wo es am rechten Seitenaltar zur öffentlichen Verehrung aufgestellt wurde.

Während des verheerenden Brandes am 19. August 1877, dem die Dekanalkirche zum Opfer fiel, wurde dieses Gnadenbild gerettet. Der Papst schenkte der Kirche das Bild der hl. Katharina, welches jedoch bei diesem Brande vernichtet wurde.

Die Kirche ist mit Fresken verziert und eine der schönsten in der Umgebung. Die drei Glocken auf dem Turme enthalten die Jahreszahlen 1453, 1516 und 1562.

Der Friedhof am südlichen Ende der Stadt wurde 1826 hergestellt. Darin steht eine Meßkapelle (!), welche laut einer Aufschrift im Jahre 1663 Susanna Kleinschmidt errichten ließ. In der Nähe stand die Meßkapelle (!) Corporis Christi. Diese wurde 1634 von der Gräfin Kordula von Chudenitz erbaut und vom Weihbischof Simon Brosius eingeweiht, wegen Baufälligkeit aber 1802 abgetragen. Über den Gruftstein, der sich in dieser Kapelle befand, siehe „St. Annakirche“ bei Bischofteinitz.

Zur Erbauung dieser Kapelle gab folgende Begebenheit Veranlassung: Im Jahre 1427 sollen die in Hostau zu dieser Zeit wohnhaften Juden aus der Kirche zu Pernartitz sieben geweihte Hostien gestohlen und dieselben zuhause mit Gabel= und Messerstichen (!) derart mißhandelt (!) haben, daß (!) aus diesen Hostien Blut floß (!) und sowohl den Tisch als auch die Wand samt den Übeltätern bespritzte. Dies soll die Verbrecher in eine große Furcht versetzt haben; sie scharrten daher diese Hostien an dem Orte, wo die erwähnte Kapelle stand, in der Stille ein, wo zu jener Zeit ein kleines Gebüsch stand. Als am folgenden Tage der Schafhirte seine Herde an diesem Orte vorbeitrieb, sollen die Schafe auf die Vorderfüße zur Erde gefallen sein unter ungewöhnlichen Blöken. Dieser Vorfall erregte die Aufmerksamkeit aller, die davon erfuhren. Man eilte sogleich herbei, wühlte den Platz durch und fand die sieben Hostien hier vergraben, die vom Pfarrer in die Kirche übertragen und an den Papst eingesendet wurden. Die Missetäter sollen hierauf lebendig verbrannt und alle Juden auf immerwährende Zeiten aus der ganzen Herrschaft verwiesen worden sein.

Das fürstliche Schloß (!) ein sehr altes Gebäude in Dreieckform und diente früher als Jagdschloß (!). Später war es der Witwensitz der Frau Fürstin Anna von Trauttmansdorff und ist mit Parkanlagen umgeben. In dem Parke befindet sich eine Villa.

Im Armenhause finden 12 Arme Verpflegung.

Das städtische Spital bestand bereits 1728, wurde 1800 neu reguliert und hat ein eigenes Gebäude. In diesem genießen vier Pfründler freie Wohnung.

In der Ratskanzlei werden in dem Postamente eines Kruzifixes der Sage nach 2 Finger aufbewahrt. Als vor langer Zeit ein Untertan der Herrschaft Heiligenkreuz auf der hiesigen Ratsstube einen falschen Eid abgelegt hatte, sollen ihm diese 2 Finger in Gegenwart aller anwesenden plötzlich von der Hand abgefallen sein.

Das Schulgebäude wurde nach dem Brande im Jahre 1877, bei welchem das frühere vernichtet wurde, aufgebaut. Die Schule ist vierklassig (1 Parallele. Kinderzahl: 256). Eingeschult sind: Hostau, Zwirschen, Mirkowitz (Expositur) und Horouschen.

Die Stadt hat Privilegien auf sechs Jahrmärkte und einen Wochenmarkt.

Die Töpferei wird hier stark betrieben und liefert gute Kochgeschirre, welche nicht nur in Bayern, sondern auch in Tirol, Salzburg und Württemberg Absatz finden. In früherer Zeit wurde auch die Bandweberei stark betrieben.

In der Nähe befinden sich Hünengräber, von denen mehrere geöffnet wurden, in welchen man Bronzegegenstände, Waffen, Armbänder und Aschenurnen fand.

Der „Galgenberg“ unweit der Stadt beweist, dass dieselbe in früherer Zeit ein Gericht besaß. Der letzte Verbrecher wurde in der Hälfte des 18. Jahrhundertes hingerichtet.

Hostau ist der Geburtsort des 36. Kladrauer Abtes Martin Syra. Er war zuerst Pfarrer in Kostelzen, dann Probst zu Sankt Margareth (!) und dann Abt in Kladrau, wo er am 2. Juni 1611 starb.

Hostau hat seinen Namen nicht von Dobrohost, noch weniger von „Au“, sondern von Hostun, einen Wladyken, welcher den Ort 1228 gründete und sich Gumpert von Hostau nannte. Seine Söhne waren Pawlik (12238-1262), Zdeslaus (1238-1258), Wolf (1238) und Dobrohost (1248-1257). Der Sohn eines der Genannten war Borislaus von Hostau, dem auch Muttersdorf gehörte. Seine Söhne waren Dobrohost und Zdeslaus. Zu gleicher Zeit lebte auch Newlas, der Sohn eines Bruders Borniks. Ihren Verwandten gehörte auch die Burg Reichenstein in Bayern mit dem Städtchen Schönsee und einigen Dörfern. Durch Erbschaft kamen sie in den Besitz dieser Güter. Von diesen besaß Bornik den 4. Teil, den er im Vereine mit seinem Sohne Pawlik an den Landgrafen Ullrich von Leuchtenberg verkaufte. Prothus von Muttersdorf, der Sohn eines der Vorgenannten, besaß die Hälfte und verkaufte sie 1333 an den genannten Landgrafen. Das letzte Viertel gehörte dem Bornik von Dobrohost d. J. von Hostau. Auch dieses Viertel wurde 1333 veräußert. Um 1360 lebten von den Genannten Pawlik, Prothus und Bornik. In diesem Jahre stellte Pawlik im Vereine mit Prothus und Zdenĕk von Hostau bei der Kirche zu Hostau einen Priester an: dem ersteren gehörte auch Muttersdorf.[2] Die letzte Erwähnung von ihm geschieht 1364. Vormünder seiner Kinder waren Peter und Johann von Rosenberg, welche in Hostau 1378 einen neuen Pfarrer anstellten. Raczek, ein Sohn eines der beiden Brüder, erscheint 1379 als Herr von Hostau, Muttersdorf und der Dörfer Ostrow, Gramatin, Horouschen und Hassatitz, und wird 1406-1407 als Patron der Muttersdorfer Kirche erwähnt. Im Jahre 1412 stellte er einen Pfarrer in Hostau an und erscheint auf Urkunden als Zeuge bei Kirchenschenkungen der Umgebung. Im Vereine mit dem Priester Paul errichtete er bei der Hostauer Kirche eine Kaplanstelle. Raczek stellte dazu die Abgabe des Dorfes Ostrow bei, Paul schenkte die Abgaben des halben Dorfes Schilligkau und der Mühle unter Hassatitz. Dieses Geschlecht erscheint bei Beginn der Hussitenkrieg nicht mehr. Ein Zweig erbaute das nahe Ronsperg und blühte noch in 17. Jahrhunderte.

Sodann gelangte das Geschlecht der Wolfsteine zur Herrschaft über Hostau. Diese saßen auf der Burg Wolfstein, deren Trümmer noch heute auf dem Wolfsberge bei Tschernoschin sichtbar sind. Diese Burg dürfte zu Ende des 12. oder zu Beginn des 13. Jahrhunderts erbaut worden sein. Im Jahre 1719 wird Beneda von Wolfstein genannt. Der erste Burgherr war Wilhelm W., welcher zur Zeit König Wenzels IV. im Jahre 1415 die Burg Buben bei Tuschkau pfandweise übernahm, die er 1437 käuflich an sich brachte. Wilhelm war daher dann Besitzer von Wolfstein und Buben, Besitzer dreier Bauernhöfe in Kurschin, der Deutschhütte an der Mies und des Dorfes Tschernoschin und mehrerer Ortschaften der Nachbarschaft.

Er hatte drei Söhne: Tiburz (Ctibor), Wilhelm und Johann. Tiburz verkaufte seinen Anteil an Buben den Gebrüdern Johann und Niklas von Guttenstein auf Trpist, mußte (!) denselben jedoch später zurücknehmen. Seit 1440 lebte er fast fortwährend auf Wolfstein und übernahm 1460 von den Brüdern Heinrich, Johann und Raczek von Sobietitz die benachbarte Burg Triebel.

Johann hatte 1467-1469 mit König Georg von Podiebrad als Anhänger des kath. Herrenbundes eine Fehde zu bestehen. Seit dieser Zeit dürfte Wolfstein verödet sein, denn zu Ende des 15. Jahrhundertes lag sie bereits in Trümmern.[3] Sie wurde an die Herren von Schwanberg verkauft, welche sie mit Triebel vereinigten.

Tiburz von Wolfstein (in der Urkunde heißt es „Ctibor z Olsteina“) stellte als Herr von Hostau 1423 bei der Kirche und 1424 beim Altare der hl. Katharina Priester an und war ein treuer Anhänger Kaiser Sigmunds und der kath. Kirche. Im Jahre 1428 trat er dem zwischen den kath. Edelleuten und den Tausern geschlossenen Waffenstillstande bei, bekämpfte tapfer den hussitischen Burggrafen von Taus und wurde nach Herstellung der Ordnung im Lande 1437 in das königl. Landrecht einberufen. Auch war er am Tage zu Wien anwesend und wurde anlässlich des Friedensschlusses, welcher am 10. April 1444 durch die Hauptleute des Pilsner Kreises Hans von Kolowrat und Burian von Guttenstein zwischen Pribik von Klenau und den Klattauern vermittelt wurde, zur Schlichtung dieser Angelegenheit gewählt. Er war auch Besitzer der Burg Hirschstein, welche er 1437 an Zdenko Drstka und Zdenko Kolvin von Ronsperg gegen die Dörfer Tuschkau und Untermedelzen vertauscht hatte.[4]

Tiburz erteilte den Hostauern das Recht, ihr bewegliches und unbewegliches Gut nach Willkür zu verschenken, zu verkaufen oder zu vererben. Stirbt jemand ohne Nachkommen und Testament, so soll sein Vermögen auf seine nächsten Verwandten übergehen. Auch steht den Bürgern das Recht zu, die Stadt zu verlassen und sich anderswo anzusiedeln: doch muß (!) jeder sein Gut vorerst mit einem rechtschaffenen Menschen, welcher der Obrigkeit gefällt, besetzen, damit derselben die Zinsen nicht entgehen.

Tiburz starb im Jahre 1456.[5]

Diese Freiheiten bestätigt Prothus Czernin von Chudenitz1456 am Dienstage nach Allerheiligen. Als Zeugen werden auf dieser Urkunde angeführt: Johann von Schwanberg auf Pfraumberg, Bohuslav von Ziberg auf Plan, Johann Wolfstein auf Triebel, Dobrohost von Ronsperg auf Teinitz, Humprecht von Ločov auf Kuttenplan, dann der Bürgermeister und Rat der Städte Teinitz und Taus.[6]

Tiburzens Sohn, der ebenfalls Tiburz hieß, und im Besitze von Hostau und Triebel war, stand in Kriegsdiensten des Herzogs von Bayern als Rottmeister und starb 1497 ohne Nachkommen. Er war der letzte aus dem Geschlechte der Wolfsteine. Das Wappen dieses Adelsgeschlechtes war ein Wolf in rotem Felde.

Die Witwe Angela von Waldau hatte ihre Mitgift auf der Herrschaft versichert, testierte diese Mitgift 1498 zugunsten der Klöster in Mies, Pilsen und Fürnberg in Bayern: dann bestimmte sie den Stadtrat von Pilsen zur Vollstreckung ihres letzten Willen.

Von Tiburz ist zu Hostau ein testiertes Schreiben vom 5. März 1469 vorhanden, das an seinen Bruder Wilhelm von Wolfstein auf Triebel gerichtet ist und eine Unterhandlung mit Burian von Guttenstein und Schwanberg betrifft. Im Jahre 1470 schloß (!) er sich dem Ansuchen einer Anzahl böhmischer Herren, des Burian, Johann, Leonhard und Burian d. J. von Guttenstein, Johann vonWrtba zu Prostibor, Wenzel von Rabenstein, Johann von Frumstein, Sigmund von Fuchsberg, Wilhelm von Wolfstein auf Triebel, an den päpstlichen Legaten Laurenz an, damit dem Verlangen einiger Barone um Verpfändung der Tepler und Chotieschauer Klostergüter keine Folge gegeben werde. Später (1485-1486) wird er als Besitzer des kgl. Landrechtes aus dem Ritterstande genannt. Im Jahre 1486 schloß (!) er mit Johann Cehnice von Rican einen Vergleich. Es wurden ihm durch Vermittlung des Johann von Duppau zu Lohowa, Wilhelm von Krenov als Ersatz der durch einen Teichbau bei Lochutzen unter Wasser gesetzten Gründe andere Realitäten abgetreten. In demselben Jahre hatte er auch einen Prozeß mit Sezema von Marienfels, welcher seine Untertanen überfallen und gemordet hatte. Sezema behauptete zwar, er wäre, als er mit seiner Ehefrau auf dem Schlitten von Mies fuhr, von Wolfsteins Leuten angefallen, zum Kampfe gefordert und mit blanker Waffe verfolgt worden; deshalb habe er seine Leute gesammelt und mit ihnen die Wolfsteinschen gezüchtigt. Das Landrecht erkannte, daß (!) er vorher bei deren Herren oder beim König hätte klagen sollen und verurteilteihn zur Vergütung des ganzen durch sein Morden verursachten Schadens.

Die Burg Triebel hatte Tiburz nach dem Ableben des Wilhelm von Wolfstein als Vormund des unmündigen Bruders des letzteren, Georg, übernommen. Im Jahr 1486 erscheint der Vetter Georgs, Tiburz, als Herr auf Triebel, daß (!) er im Erbschaftswege übernommen hatte. Er starb 1497 ohne Nachkommen. Nach Tiburz Wolfsteins Tode kam die Herrschaft Hostau an Heinrich Kolowrat Krakovsky. Dieser bestätigte den Hostauern die ihnen von Tiburz von Wolfstein verliehenen Rechte. Da aber auch seine Robotleute vor ihm erschienen, wie die Müller, und ihn baten, ihnen dieselben Freiheiten zu gewähren wie den anderen, so willfahrte er ihren Bitten. Die diesbezügliche Urkunde wurde ausgestellt 1497, am Montag vor dem Tage des hl. Laurenz. Zeugen: Johann von Janowitz, Oberstburggraf in Prag, Jetřich von Kolowrat, Zdenko von Sternberg auf Zbirov, Christoph von Guttenstein auf Rabenstein.[7]

Nach ihm erhielt Hostau und die Hälfte von Zwirschen Christoph Guttenstein, welcher mit Johann von Rabstein tauschte. Letzterer erhielt die Burg, den Hof und die Stadt Hostau, Gramatin, Schilligkau, Hassatitz, Mirkowitz, Holubschen, Roudnitz und das öde Dorf Czernahora, die öde Burg Zwirschen, den halben Hof und die Hälfte des Dorfes Obora (?).

Johann Rabstein bestätigte den Hostauern die ihnen von Tiburz von Wolfstein und Heinrich von Kolowrat verliehenen Rechte, auch den Müllern. Ohne gebeten zu sein, erwies er den Hostauern für die ihm bewiesene Treue und die Achtung, welche sie dem Alter entgegenbringen, noch die Gnade, daß (!) jeder gebürtige Hostauer, der das 70. Lebensjahr erreicht hatte, männlich oder weiblich, von allen Giebigkeiten und Robotleistungen bis zu seinem Tode befreit sein soll. Sollte jemand seine Jugendzeit anderswo zugebracht haben, im Alter aber nach Hostau zurückkehren und hier ein Anwesen erwerben, soll auch ein solcher dieser Gnade teilhaftig werden; doch muß (!) er sein Alter dem Bürgermeister und dem Rate der Stadt wahrheitsgemäß angeben. Zeugen auf dieser am Dienstag vor Mariä Geburt 1513 ausgestellten Urkunde sind: Heinrich Plansky von Ziburg auf Zwirschen, Pkibik von Tropschitz auf Miřikau, Bohuslav von Hrádek auf Schlattin, Georg von Widersperg auf Muttersdorf.[8]

Vom benachbarten Gute Taschlowitz kaufte Rabstein Wittana und Hathowa mit den halben Abgaben, die zur Kirche in Schüttarschen geleistet werden mussten (!).

In der Urkunde vom Jahre 1539, ausgestellt am Mittwoch vor dem hl. Florian, befreite er die Hostauer von allen Abgaben, die auf dem Rathause lasten, mit Ausnahme der Abgaben für das Brauen von Weißbier. Zeugen: Wilhelm Czernin von Chudenitz auf Taschlowitz, Johann Widersperg auf Muttersdorf.[9]

In seinem hohen Alter übergab er seine Güter seinen Söhnen Wenzel und Adalbert von Rabstein. Als er zwischen 1540 und 1541 starb, teilten sich seine Söhne in die Güter. Wenzel erhielt die Hälfte von Zwirschen, die andere Hälfte kaufte er, ferner das halbe Städtchen Hostau, Holubschen und Dobraken, die öden Dörfer Roudnitz und Čižov mit den Giebigkeiten nach Schüttarschen. Seine Gemahlin war Anna von Schwanberg. Er starb 1552.

Als die Brüder Wenzel und Adalbert von Rabstein die Stadt Hostau gemeinschaftlich besaßen, bestätigten sie den Hostauern 1544 die ihnen früher erteilten Rechte Mittwoch nach dem Palmsonntage. Zeugen: Kaspar Pflug von Rabenstein auf Petschau, Hanusch Dobrohoft von Ronsperg und Burian von Wrtba.[10]

Der Vetter Adalberts, Moriz Schlick von Holič, erbte die Güter unter der Bedingung, daß (!) er nach seinem Tode alle diese Güter an die Erben des Bruders  Adalberts abtrete. Dies geschah auch nach dem 1578 erfolgten Tode des Moriz Schlick. Der andere Bruder Adalberts erhielt bei der Teilung die andere Hälfte von Hostau mit der Burg. Adalbert war mit Anastasia von Guttenstein vermählt und hatte zwei Söhne: Johann und Wenzel, außerdem zwei Töchter. Die bei ihm wohnende ledige Schwester seiner Gemahlin, Marianne, vermachte ihm den ihr zukommenden Teil von Petersburg. Nach dem Tode ihres Vaters erschienen Johann und Wolf als Herren von Hostau. Sie werden noch 1571 erwähnt. Nach der Teilung erhielt Wolf die Burg und den Hof Hostau, das halbe Städtchen, die Dörfer Gramatin, Schilligkau, Wittana, Haschowa und Schüttarschen, ferner von der Petersburger Herrschaft den 4. Teil von Jechnitz und Teile von drei Dörfern. Johann besaß jedenfalls die andere Hälfte von Hostau. Er starb 1580. Die Herrschaft Hostau samt Zwirschen erbten die Schwestern Barbara Svitakov und Anna von Guttenstein zu Rabenstein. Barbara erhielt bei der Teilung Petersburg, Anna Hostau mit Zwirschen und starb vor 1586, nachdem sie ihre Anrechte auf ihren Gemahl, auf Georg von Guttenstein, übertragen hatte.

Dieser bestätigte den Hostauern die frührer erworbenen Privilegien, welche in die Landtafel eingetragen wurden.[11]

Auf seine Fürbitte wurde Hostau 1587 von Rudolf II. zur Stadt erhoben und erhielt ein Wappen. Dieses enthält einen geteilten blauen Schild. In der unteren Hälfte desselben ist eine weiße Mauer aus Quadersteinen, in derselben ein offenes Tor, zu dessen beiden Seiten wieder offene, mit Bändchen beschlagene Tore. Über dem Tore am oberen Ende des Gitters von gelber Farbe sind drei Spitzen von Eisen, auf den Mauern zwei Türme. In jedem derselben befinden sich 5 Fenster, oben und unten je 2, in der Mitte eines. Die Türme sind rot gedeckt, mit je einem goldenen Knopfe. Zwischen den beiden Türmen ist ein kleineres Schild sichtbar, welches schräg geteilt ist. Die untere Hälfte ist rot und von oben bis zum roten Felde ebenfalls geteilt, die rechte Seite ist gelb und enthält schwarze Geweihe mit 14 Enden. Die linke Seite ist ebenfalls geteilt: die obere Seite weiß, die untere gelb. In dieser befindet sich ein nach rechts gewendeter, auf den Hinterfüßen stehender Löwe mit offenem Rachen und ausgestreckter Zunge. Der Schwanz ist erhoben. Die Hälfte des Löwen ist oben im weißen Felde gelb, im unteren Felde weiß. - Kaiser Rudolf erteilte der Stadt ferner das Recht, mit rotem Wachse zu siegeln.

Er gestattete auch, daß (!) Handwerker sich in der Stadt ansiedeln und ihr Gewerbe betreiben. Gegeben in Prag am Samstage nach dem Fastensonntage Invocavit 1557.[12]

Die Hostauer hatten bisher das Recht zur Abhaltung eines Jahrmarktes auf den Tag des hl. Jakob und konnten jeden Mittwoch einen Wochenmarkt abhalten. Kaiser Rudolf II. bewilligte 1587 noch zwei Jahrmärkte und einen Pferdemarkt. Der eine der Jahrmärkte war auf den Mittwoch nach Simon und Juda, der andere auf den Mittwoch nach dem Fastensonntage Reminiscere auf acht aufeinander folgende Tage, der Pferdemarkt auf den Mittwoch nach dem Sonntage Invocavit festgesetzt.[13] In demselben Jahre (1587) bestätigte Rudolf II. auf dem Prager Schlosse das Privilegium von Ctibor Wolfstein vom Jahre 1456, von Heinrich Kolowrat vom Jahre 1497, von Johann von Rabstein vom Jahre 1513 und 1539, von Wenzel und Adalbert von Rabstein vom Jahre 1544 und von Georg von Guttenstein vom Jahre 1587.[14]

Georg Guttenstein erteile den Hostauern aus freiem Willen das Recht, für das Amt eines Ratsherrn einen Böhmen (Tschechen) einzusetzen, dann Beschwerden und Urteile in böhmischer Sprache zu verfassen. Deutsche Beschwerden sollen nicht eingebracht, deutsche Urteile nicht gefällt werden. Bürgermeister und Rat werden in der Urkunde berechtigt, eine ihnen als geeignet scheinende Person für das Amt eines Richters zu wählen. Der Rat hatte das Recht, Leute aus der Stadt zu entlassen und rechtschaffene Menschen, die in der Stadt ein Gewerbe betreiben wollen, in dieselbe aufzunehmen. Jeder Bürger hat das Recht, Gerstenbier zu brauen, wenn die Reihe an ihn kommt. Von jedem Gebräu sind ein Schock meißn. und sechs Eimer Treber zu entrichten. Sollte jemand ohne Erben sterben, so fällt sein Vermögen nicht dem Gutsherrn, sondern der Gemeinde zu. Die Bewohner können ihre Güter auch Leuten verkaufen, welche nicht in der Stadt wohnen.

In Berücksichtigung der Armut der Untertanen bestimmt er in dieser Urkunde, daß (!) sie von allen Robotleistungen mit der Hand oder mit Pferden befreit sein sollen, mit Ausnahme der Erntezeit und der altherkömmlichen Abgaben, welche in den Registern verzeichnet sind. Was die Jahrmärkte betrifft, welche ihnen bewilligt wurden, darf niemand von seiner Herrschaft Hostau und Zwirschen seine Waren (Ladung) in andere Städte als nach Hostau zum Verkaufe bringen. Sollte dies dennoch jemand tun und mit Getreide, Butter, Käse, Rind u. a . nicht zum Hostauer Markte kommen, so sind die Hostauer befugt, den Betreffenden in die Stadt zu treiben, ihm seine Ladung abzunehmen und zum Wohle der Einwohnerschaft zu verwenden. Pferde und Wagen sind auf das Schloß (!) zu bringen. Das Standgeld können die Hostauer zum allgemeinen Wohle verwenden.

Die Hutweiden dürfen den Hostauern weder von der Obrigkeit, noch von den späteren Grundherren entzogen werden. Schließlich gestattet er, daß (!) diese Rechte in die Landtafel eingetragen werden. Urkunde vom Jahre 1598, ausgestellt am Donnerstag am Tage des hl. Gregor. Zeugen: Wolf Laminger von Albenreuth auf Heiligenkreuz, Wilhelm der Älter Czernin von Chudenitz auf Melmitz, Johann von Widersperg auf Muttersdorf, Martin Czernin von Chudenitz auf Schlattin. Den Hostauern wurde im Jahre 1598 auch die Abhaltung von Wochenmärkten bewilligt.[15]

Zu dieser Zeit wanderten viele Deutsche aus den Dörfern von Pfraumberg u. a. nach Hostau und in die Dörfer der Umgebung. Die deutsche Sprache verbreitete sich trotz der Bemühungen des Grundherrn, die böhmische Sprache nicht zu verdrängen zu lassen.

Georg von Guttenstein starb 1598 und hinterließ Hostau und Zwirschen seinem Vetter Heinrich Laurenz von Guttenstein, welcher 1599 Zetschin dazu kaufte und mit Sibylle Schlick vermählt war. Rudolf II. bestätigt am Donnerstage nach Martini des Jahres 1601 die Privilegien der Stadt Hostau.[16]

Heinrich Laurenz Graf von Guttenstein war zur Zeit des Aufstandes Kommissär bei der Direktion der Stände. Nach der Schlacht auf dem Weißen Berge wurde er in seinem Hause gefangen und zum Verluste seines sämtlichen Vermögens und zum Gefängnisse verurteilt, in welchem er auf dem Altstädter Rathause bis 7. August  1622 und dann auf dem Schlosse zu Zbirov noch 1624 gehalten wurde. Auf Fürbitte seiner Gemahlin Sibylle wurde ihm vom Statthalter Fürsten v. Liechtenstein bei jedem Mittagsmahle ein Seidel Wein verabreicht.

Er besaß Hostau, Burg und Stadt, mit dem Patronatsrechte über die Kirche, 3 Häuser in der Stadt und den Meierhof, 14 Dörfer, in denen 237 Ansässige wohnten, nämlich: Zetschin, Dobraken, Czernahora, Hollubschen, Pkes, Mirkowitz, Wittana, Schüttarschen mit dem Patronatsrechte über die Kirche, Gramatin, Wasserau, Schilligkau, Horouschen, dann Sedlitz mit Kal, ferner das Gut Zwirschen mit dem Meierhofe Hassatitz. Bezděkau und Jeneschen waren von Georg von Guttenstein zugekauft worden.

Diese Güter samt Zubehör wurden, wie sie Heinrich von Guttenstein von seinem Onkel 1598 geerbt hatte, auf 53.121 Schock meißn. geschätzt. Das Haus auf der Altstadt Prag hinter dem Tein gegenüber dem Chore des Jakobsklosters bei „Drei Küchen“ wurde auf Befehl des Fürsten von Liechtenstein am 28. Juni 1621 dem Paul Konta, Lebküchler auf der Kleinseite in Prag, abgetreten, als Ersatz für sein zum Vorteile des Klosters „Maria Magdalena“ zerstörtes Haus. Dieses Haus wurde am 27. Juni 1622 dem Georg Scherer zum Betriebe seines Plattnergewerbes übergeben, 1633 der Bruderschaft „Omnium fidelium defunctorum bei dem hl. Geiste“ auf der Altstadt abgetreten, endlich am 6. Jänner 1639 dem Heinrich Peter Grafen von Guttenstein gegen Erlag von 900 fl. zurückerstattet. Die Gemahlin Heinrich Guttensteins, die vorerwähnte Sibylle, beschwerte sich beim Kaiser 1628, daß (!) sie durch den Verkauf der genannten Güter um einen so niedrigen Preis sehr verkürzt wurde, jedoch vergeblich.

Fürst Liechtenstein verkaufte Hostau und Zwirschen 1622 an Zdenko Wratislaw von Mittrowitz. Doch wechselte die Herrschaft ihren Besitzer abermals, denn schon im nächsten Jahre (1624) verkaufte Graf Wratislaw diese Güter für 124.583 Schock meißn. an Christina Kordula Czernin, geb. Helmak. Diese war die Gemahlin des Prothus Czernin von Chudenitz, kais. Mundschenken und Kämmerers des Salzburger Bischofes. Dieser bestätigte am 16. Oktober 1625 eine neue Ordnung für die Zünfte. Von ihm stammen die Bilder in der Hostauer Dechantei, welche den Hostienraub darstellen. Im Jahre 1630 wurde auch Schlattin zugekauft mit Rittersitz und Dorf, Meierhof, Brauhaus mit Teilen der Dörfer Sedletz, Horouschen um 17.000 Schock von Dionys Wenzel Czernin von Chudennitz.

Auf die Fürbitte der Hostauer bestätigte und erneuerte er ihnen alle Freiheiten und gestattete, daß (!) dieselben in die Landtafel eingetragen wurden. Urkunde, ausgestellt am Tage des hl. Laurenz 1626. Zeugen: Johann Widersperg auf Muttersdorf und Schwanenbrückl, Bohuslav Widersperg auf Prenin, Wenzel Diwisch Czernin auf Schlattin und Widlitz. - Diese Urkunde wurde revidiert in Taus am 16. November 1640.[17]

Schon im Jahre 1626 bestätigte Kaiser Ferdinand II. die der Stadt von den früheren Kaisern erteilten Privilegien zu Wien.[18]

Prothus Czernin bemühte sich ebenfalls, die böhmische Sprache auf seinen Gütern zu erhalten; doch gelang ihm dies nicht, da die deutsche Sprache in den Dörfern bereits tiefe Wurzeln gefaßt hatte. Prothus starb am 7. September 1634, seine Gemahlin am 3. April 1635.

Kordula vermachte in ihrem Testamente (1634) der Fronleichnamskapelle in Hostau 3500 fl. und verschrieb dieses Geld auf Schlattin.

Hierauf kam Hostau mit Zwirschen, Schlattin und dem 1656 zugekauften Melmitz an Maria Anna Czernin, welche an Ludwig Grafen von Starhemberg verheiratet war. Beide verkauften diese Güter 1656 für 120.000 fl. rheinisch dem Grafen Adam Matthias zu Trauttmansdorff, welcher sie mit seiner Herrschaft Bischofteinitz verband.

Im Jahre 1737 wurden der Stadt von Kaiser Karl VI. die Privilegien von 1456, 1497, 1513, 1539, 1549, 1587, 1598 und 1626 bestätigt.[19]

Diese erhielten ihre Bestätigung neuerlich von Kaiser Josef II. in der Urkunde vom 3. März 1783, insoferne sie der Landesverfassung nicht entgegenstehen. Dieser Kaiser gestattete in der Urkunde, daß (!) die auf einen Sonn= oder Feiertag (!) fallenden Jahr= oder Rossmärkte(!) am nächsten Wochentage abgehalten werden dürfen.[20]

Da einige Bürger bei den unter ihnen ausgebrochenen Streitigkeiten mit Umgehung der Obrigkeit sich mit ihren Klagen an das kgl. Appellationsgericht wandten, wurde der Bürgerschaft anbefohlen, ihre Beschwerden vorerst bei dem Magistrate vorzubringen, und wenn sie kein Gehör fänden, sich an den Hauptmann zu wenden. Sollte sich ein Bürger mit Übergehung der Obrigkeit dennoch an das Appellationsgericht wenden, würde er mit Arrest oder nach dem Befund der Sachen mit Eisenbanden belegt werden (1736).

Auch von Kaiser Franz II. wurden 1793 am 20. November die früheren Privilegien der Stadt bestätigt.[21]

Betreffs der vier Jahrmärkte sind die Privilegien im Urkundenbuche enthalten; bezüglich der anderen sowie der Wochenmärkte finden sich Aufzeichnungen im Hostauer Archive nicht vor. Nur in einem Akte des fürstlichen Archives ist verzeichnet, daß (!) Wochenmärkte in Hostau seit dem Jahre 1598 bestehen.

Im Jahre 1835 bestand in der Nähe von Hostau eine dem Andreas Ziegler gehörige Papiermühle, zu welcher noch eine Spiegelschleife errichtet wurde.

Am 19. August 1877 wurde die Stadt von einem verheerenden Brande heimgesucht, welchem auch die Dekanalkirche und die Schule zum Opfer fielen.

Im Jahre 1862 wurde in Hostau das k. k. Notariat errichtet.

Gewerbe: 4 Bäcker, 1 Bierschank, 1 Bilderhändler, 2 Branntweinschenken, 1 Damenschneiderin, 6 Fleischer, 7 Frächter, 1 Galanteriewarenhändler, 1 Geschirrhändler, 1 Greisler, 3 Glaser, 7 Grünzeughändler, 1 Gürtler, 4 Händler nach § 38, 1 Händler mit Gold= und Silberwaren (!), 1 Hut= und Schuhhandel (!), 1 Hutmacher, 1 Kammacher, 1 Kleiderhändler, 1 Kohlen= und Holzhändler (!), 4 Krämer, 2 Lebzeltner, 1 Lederhändler, 1 Maler, 1 Marktfierantin, 2 Müller, 1 Nähmaschinenhändler, 1 Obsthändler, 2 Personentransportunternehmungen, 2 Rasierer, 1 Rauchfangkehrer, 2 Seiler, 1 Samenhändler, 1 Schinkenhändler, 7 Schneider, 3 Sattler, 3 Schmiede, 4 Schlosser, 6 Schuhmacher, 2 Schnittwarenhändler, 1 Spengler, 2 Steinmetze, 5 Tischler, 5 Töpfer, 3 Versicherungsagenturen, 4 Wagner, 1 Weißnäherin, 9 Wirte, 1 Ziegler, 1 Ziegeldecker, 3 Hebammen, 3 Trafiken.

Grundstücke:
472ha 84a 92m² Äcker,
56ha 09a 32m² Wiesen,
8ha 13a 86m² Gärten,
45ha 78a 88m² Hutweiden,
23ha 06a 61m² Waldungen,
8ha 07a 68m² Bauarea,
07a 48m² Unprod. Boden,
22ha 82a 27m² Sonst. steuerfr. Flächen
_________________________________
636ha 91a 02m²
Reinertrag: 12.038 K 88 h.

Vereine: Veteranenverein (69), Feuerwehrverein (96), Ortsgruppe des deutschen Schulvereines (80), Pädagogischer Verein (38), Landwirtschaftliches Kasino (70), Ortsgruppe des Bundes der Deutschen in Böhmen (50), Ortsgruppe des deutschen Gewerbeunterstützungsvereines „Selbsthilfe“ (28), Verein „Kornblume“ (47), Rindviehzuchtverein (65), Spar= und Darlehensverein (!), Landwirtschaftliche Bezirksvorschußkassa (!), Liedertafel. Kath.=deutscher (!) Burschenverein „Edelweiß“, Deutschösterreichischer Lehrerverein für Naturkunde, Bezirksgruppe Hostau.


[1] Fürstl. Archiv in B=Teinitz (!).
[2] Bernau: „Studien und Materialien“.
[3] Dr. Urban: „Heimatkunde des pol. Bezirkes Plan“.
[4] Bernau: „Materialien und Studien“.
[5] Urkunde im Hostauer Stadtarchiv.
[6] Urkunde im Hostauer Stadtarchiv.
[7] Urkunde im Hostauer Stadtarchiv.
[8] Urkunde im Stadtarchiv.
[9] Urkunde im Stadtarchiv.
[10] Stadtarchiv.
[11] Bernau: Materialien.
[12] Stadtarchiv in Hostau.
[13] Urkunde im Hostauer Stadtarchiv.
[14] Urkunden im Hostauer Stadtarchiv.
[15] Urkunde im Stadtarchiv.
[16] Fürstl. Archiv.
[17] Hostauer Stadtarchiv.
[18] Hostauer Stadtarchiv.
[19] Urkunde im Stadtarchiv.
[20] Urkunden im Stadtarchiv.
[21] Urkunde im Stadtarchiv.

Deutsche Version Česká verze English Version