Heimatstadt Hostau - Chronik
1228 Gründung des Ortes durch Gumpert von Hostau
1333 Protwitz von Hostau und Doberhost von Hostau mit Sohn Pawlik erwähnt
1360 Pawlik, Prothus und Zdenek von Hostau stellen einen Priester an
1364 Pawlik von Hostau wird erwähnt
1378 Peter und Johann von Rosenberg, die Vormünder der Kinder des Prothus von Hostau stellen einen neuen Pfarrer an
1379 Raczek von Hostau neuer Herr von Hostau
1412 Raczek von Hostau stellt einen Pfarrer an, im Vereine mit dem Priester Paul errichtet er eine Kaplansstelle, anschließend gelangt das Geschlecht der Wolffsteine zur Herrschaft über Hostau
1419 Beneda von Wolffstein wird genannt
1423 Tiburz von Wolffstein (+ 1456), in der Urkunde Ctibor zu Olstein genannt, stellt bei der Kirche, und
1424 beim Altar der hl. Katharina Priester an
1437 Tiburz von Wolffstein wird in das Königliche Landrecht einberufen. Er erteilt den Hostauern das Recht, ihr bewegliches und unbewegliches Gut nach Willkür zu verschenken, zu verkaufen oder zu vererben
1456 Prothus Czernin von Chudenitz bestätigt die von Tiburz von Wolffstein an die Hostauer verliehenen Rechte
1485 Tiburz von Wolffstein, Sohn des im Jahr 1456 verstorbenen Tiburz von Wolffstein wird als Besitzer des Königlichen Landrechtes aus dem Ritterstand genannt
1497 Tiburz von Wolffstein stirbt ohne Nachkommen. Er ist der Letzte aus dem Geschlecht der Wolffsteine
1497 Heinrich von Kolowrat Krakowsky kommt in den Besitz der Herrschaft Hostau. Er bestätigt den Hostauern die ihnen von Tiburz von Wolffstein verliehenen Rechte und erweitert sie auf seine Robotleute. Johann von Rabstein (+ um 1540) übernimmt die Hostauer Güter. Auch dieser bestätigt den Hostauern die ihnen von seinen Vorgängern verliehenen Rechte
1513 Er erweist den Hostauern für die ihm bewiesene Treue und Achtung, welche sie dem Alter entgegenbringen, die Gnade, dass jeder gebürtige Hostauer, der das 70. Lebensjahr erreicht hat, von allen Giebigkeiten und Robotleistungen bis zu seinem Tode befreit sein soll
1539 Johann von Rabstein befreit die Hostauer von allen Abgaben die auf dem Rathaus lasten, mit Ausnahme solcher für das Brauen von Weißbier
Wenzl und Adalbert von Rabstein, die Söhne des Johann von Rabstein, übernehmen noch zu seinen Lebzeiten die Güter von Hostau
1544 Wenzl und Adalbert von Rabstein bestätigen den Hostauern die ihnen früher verliehenen Rechte
Moriz Schlick von Holitsch (+ 1578), der Vetter Adalberts von Rabstein, erbt die Güter unter der Bedingung, dass er nach dem Tode alle dieser Güter an die Erben des Wenzl von Rabstein abtrete
1571 Johann und Wolf von Guttenstein werden als Herren von Hostau genannt
Die Schwestern Barbara Svitakov und Anna Guttenstein zu Rabstein (+ 1586) erben die Herrschaft Hostau
1586 Georg von Guttenstein, der Gemahl der verstorbenen Anna Guttenstein zu Rabstein, werden die Anrechte auf Hostau übertragen, auch er bestätigt den Hostauern die schon frührer erworbenen Rechte
1587 Kaiser Rudolph II. erteilt Hostau die Stadtrechte. Die Stadt erhält ein Wappen und das Recht mit rotem Wachs zu siegeln. Handwerker dürfen sich ansiedeln und ihr Gewerbe betreiben. Rudolph II. bestätigt alle früher erteilten Privilegien.
Georg von Guttenstein erteilt den Hostauern das Recht für das Amt des Ratsherrn einen Böhmen (Tschechen) einzusetzen und dann Beschwerden und Urteile in böhmischer (tschechischer) Sprache zu verfassen. Bürgermeister und Rat werden berechtigt, eine ihnen geeignet erscheinende Person für das Amt eines Richters zu wählen. Jeder Bürger hat das Recht Gerstenbier zu brauen, wenn die Reihe an ihn kommt. Sollte jemand ohne Erben sterben, so fällt sein Vermögen nicht dem Gutsherren, sondern der Gemeinde zu. Die Bewohner können ihre Güter auch Leuten verkaufen, welche nicht in der Stadt wohnen. Unter Berücksichtigung der Armut der Untertanen bestimmt er, dass sie von allen Robotleistungen mit der Hand oder mit Pferden befreit sein sollen mit Ausnahme der Erntezeit und der altherkömmlichen Abgaben, welche in den Registern verzeichnet sind. Die Hutweiden dürfen den Hostauern weder von der Obrigkeit noch von den späteren Gutsherren entzogen werden.
1598 Die vorher aufgeführten Rechte werden in die Landtafel eingetragen Georg von Guttenstein stirbt und hinterlässt Hostau und Zwirschen seinem Vetter Heinrich Laurenz von Guttenstein
1601 Kaiser Rudolph II. bestätigt die Privilegien der Stadt Hostau
1620 Heinrich Laurenz Graf zu Guttenstein wird nach dem dreißigjährigen Krieg in seinem Haus gefangen und zum Verlust seines sämtlichen Vermögens und zu Gefängnis verurteilt. Er wird in Prag bis 1624 gefangen gehalten Fürst von Liechtenstein übernimmt alle Güter des zu Gefängnis verurteilten Heinrich Graf zu Guttenstein
1622 Fürst von Liechtenstein verkauft Hostau und Zwirschen an Zdenko Wratislaw von Mittrowitz
1624 Christina Kordula Czernin, geborene Helmak, Gemahlin des Prothus Czernin von Chudenitz, erwirbt die Güter von Zdenko Wratislaw von Mittrowitz
1625 Prothus Czernin von Chudenitz bestätigt eine neue Ordnung für die Zünfte
1626 Den Hostauern werden alle Freiheiten von Prothus Czernin von Chudenitz bestätigt und erneuert und in die Landtafel eingetragen; diese Urkunde wird 1640 in Taus revidiert Kaiser Ferdinand II. bestätigt der Stadt Hostau die von den früheren Kaisern erteilten Privilegien in Wien
1634 Hostau kommt an Maria Anna Czernin, welche mit Ludwig Graf Starhemberg verheiratet ist.
1656 Diese verkaufen die Güter dem Grafen Mathias zu Trauttmansdorff, der sie mit seiner Herrschaft Bischofteinitz verbindet
1737 Kaiser Karl VII bestätigt alle vorher erteilten Privilegien
1783 Kaiser Joseph II bestätigt ebenfalls alle Privilegien, „insofern sie der Landesverfassung nicht entgegenstehen“
1793 Kaiser Franz II. bestätigt die früheren Privilegien der Stadt
1877 Am 19. August wird die Stadt von einem verheerenden Brand heimgesucht, dem auch die Dekanalkirche und die Schule zum Opfer fallen
1918 Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg und der Zerschlagung der Österreich-Ungarischen Monarchie wird Hostau Teil der ersten tschechoslowakische Republik
1938 Anschluss des Sudentenlandes an das Deutsche Reich und Einmarsch der deutschen Truppen in die sudetendeutschen Gebiete
1945 Ende des Zweiten Weltkriegs und Besetzung des Gerichtsbezirks Hostau durch amerikanische Truppen. Ausrufung der zweiten tschechoslowakischen Republik
1946 Vertreibung aller Hostauer unter oft menschenunwürdigen Bedingungen und Verstreuung in Deutschland und Österreich
1948 Die ČSR wird kommunistische Republik
1988 Die Stadt Dillingen an der Donau übernimmt die Patenschaft für die heimatvertriebenen Hostauer Landsleute
1989 „Samtene Revolution“ in der ČSSR
1993 Entstehung der Tschechischen Republik
2004 Die Marktgemeinde Waldthurn in der Oberpfalz und Hostouň (Hostau) werden Partnergemeinden
